Strahlendes Sonnenlicht fällt durchs Bürofenster und könnte richtig gute Stimmung verbreiten – fiele es nicht direkt auf den Computerbildschirm. Das Licht wird reflektiert, und der PC-Nutzer kneift die Augen zusammen, weil er so gut wie gar nichts mehr von dem erkennt, was auf dem Monitor passiert. Freundliches und helles Tageslicht im Büro bringt naturgemäß viele Vorteile mit sich. Es verbessert die Laune und das Wohlbefinden der Angestellten. Aber es kann auch stören. Wie sich ein echter Kompromiss finden lässt und was die Arbeitgeber dabei beachten müssen, darum geht es in diesem Artikel.
Gesetzliche Bestimmungen zum Blendschutz und wie es dazu kam
Ungefähr Anfang der 1980-er Jahre hielt der PC Einzug in die Büros. Seither unterliegt die Arbeitswelt einem enormen Wandel, der absehbar nicht abreißen wird. Die Gestaltung eines Bildschirm-Arbeitsplatzes hat direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter. Diese Erkenntnis hatte Konsequenzen: Am 20. Dezember 1996 trat die Bildschirm-Arbeitsverordnung in Kraft und war geltendes Recht bis zum 3. Dezember 2016. Seither werden die Anforderungen an Bildschirm-Arbeitsplätze durch einen Anhang der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Dieser Anhang trägt die Bezeichnung „Abschnitt 6: Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“.
Nicht optimal ausgestattete Arbeitsplätze können starke gesundheitliche Beschwerden verursachen. 80 Prozent der Personen, die täglich mehr als drei Stunden vor dem PC sitzen, klagen über Kopf- und/oder Rückenschmerzen. Wiederum die Hälfte davon berichtet über extreme Lichtempfindlichkeit, trockene Augen, Müdigkeit und sogar verschwommene Sicht. Diese Beschwerden schwächen nicht nur die Konzentration oder erhöhen die Fehlerquote. Sie können auf Dauer sehr gefährlich werden.
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